Nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 08.11.2021 gilt ab 19.11.2021 die Überlastungsstufe:

Das heißt wir dürfen nur Gäste beherbergen, welche geimpft oder genesen sind!

  • Außnahme bei nichttouristischen Reisen, da benötigen wir einen Test- (nicht älter als 24 Stunden) oder Impf-/Genesenennachweis.

Während der Geltung der Überlastungsstufe nach § 2 Absatz 5 sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur gestattet 1. den Angehörigen eines Hausstands, in Begleitung der Partnerin oder des Partners und von Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, 2. mit einer weiteren Person. § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

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