Liebe Gäste,

ab Samstag 11.09.2021 greift die sächsische Corona-Schutz-Verordung vom 24. August 2021.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 gilt dann folgendes:

Gastronomie

Testpflicht für Ungeimpfte Personen, Nachweispflicht für Genesene und Geimpfte Personen, Kontakterfassung im Innenbereich.

Beherbergung

Testpflicht für Ungeimpfte Personen (Test bei Anreise), Nachweispflicht für Genesene und Geimpfte Personen.

Wir sind an diese Richtlinien gebunden und bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Team der Bergwirtschaft Wilder Mann

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