COVID-19 Information
Übersicht der aktuellen Beschränkungen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gültig seit 08.11.2021 bis 25.11.2021
Es gilt die Vorwarnstufe:
Im Hotel bei Anreise:
- Pflicht zur Vorlage eines Impfausweises mit Beleg einer vollständigen COVID-19 Impfung oder
- Vorlage mittels Bescheid über Ihre Genesung welche nicht älter als 6 Monate ist oder
- Vorlage eines negativen Schnelltestes (nicht älter als 24 Std.) oder
- Vorlage eines negativen PCR Test (nicht älter als 48 Std)
Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.
Im Hotel während des Aufenthaltes:
- Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in den öffentlichen Bereichen
- Einhaltung der Abstandsregeln
Im Restaurant:
- Hotelgäste werden weiterhin verköstigt.
- Veranstaltungen, Feiern, Tagungen usw. finden nach Möglichkeit weiterhin statt.
- Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes abseits des Sitzplatzes
- Einhaltung der Abstandsregeln
- Für die Öffentlichkeit (á la carte) bleibt unser Restaurant bis zum Jahresende geschlossen.
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 5.11.2021 (sachsen.de)
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