COVID-19 Information

Übersicht der aktuellen Beschränkungen nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gültig seit 08.11.2021 bis 25.11.2021

Es gilt die Vorwarnstufe:

Im Hotel bei Anreise:

  • Pflicht zur Vorlage eines Impfausweises mit Beleg einer vollständigen COVID-19 Impfung oder
  • Vorlage mittels Bescheid über Ihre Genesung welche nicht älter als 6 Monate ist oder
  • Vorlage eines negativen Schnelltestes (nicht älter als 24 Std.) oder
  • Vorlage eines negativen PCR Test (nicht älter als 48 Std)

Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.

Im Hotel während des Aufenthaltes:

  • Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in den öffentlichen Bereichen
  • Einhaltung der Abstandsregeln

Im Restaurant:

  • Hotelgäste werden weiterhin verköstigt.
  • Veranstaltungen, Feiern, Tagungen usw. finden nach Möglichkeit weiterhin statt.
  • Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes abseits des Sitzplatzes
  • Einhaltung der Abstandsregeln
  • Für die Öffentlichkeit (á la carte) bleibt unser Restaurant bis zum Jahresende geschlossen.

 

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 5.11.2021 (sachsen.de)

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